Laut der Leitsätze für Eis und Speiseeishalberzeugnisse ist Speiseeis:
eine zwecks einen Gefrierprozeß bei der Erzeugung in einen festen oder pastenartigen Zustand, z.B. Softeis, gebrachte Zubereitung, die gefroren in den Koitus gebracht wird und dazu konkret ist, in diesem Beschaffenheit verzehrt zu werden; im aufgetauten Zustand verliert Speiseeis seine Form und verändert sein bisheriges Gefüge.
Speiseeis wird namentlich hergestellt bube Applikation von Milch, Milcherzeugnissen, Ei, Zuckerarten, Honig, Trinkwasser, Früchten, Butter, Pflanzenfetten, Aromen und färbenden Lebensmitteln. Abhängig von der jeweiligen Speiseeissorte und dem Geschmacksrichtung werden auch sonstige Bestandteile verwendet.
Nach der deutschen Gesetzgebung werden 9 Speiseeissorten unterschieden:
Kremeis, Cremeeis, Eierkremeis, Eiercremeeis enthält wenigstens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Kuhmilch immerhin 270g Vollei oder 90g Eigelb. Es enthält kein zusätzliches Wasser.
In Fruchteis beträgt der Anteil an Frucht wenigstens 20 Prozent. Bei Fruchteis aus Zitrusfrüchten, anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von wenigstens 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Beitrag an Frucht mindestens 10 Prozent.
Rahmeis, Sahneeis, Fürst Pückler Eis enthält mindestens 18 Prozent Milchfett aus der bei der Erzeugung verwendeten Rahm (Rahm).
Milcheis enthält immerhin 70 Prozent Milch.
Eiskrem, Eiscreme enthält mindestens 10 Prozentzahl der Kuhmilch entstammendes Fett.
Fruchteiskrem, Fruchteiscreme enthält mindestens 8 Prozent der Kuhmilch entstammendes Fett und einen merklich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
Einfacheiskrem, Einfacheiscreme enthält wenigstens 3 Prozentzahl der Kuhmilch entstammendes Fett.
Eis mit Pflanzenfett enthält wenigstens 3 Prozent pflanzliches Fett und bei bedarf einen merklich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
In (Frucht)-Sorbet beträgt der Anteil an Frucht mindestens 25 Prozent.
Bei Sorbets aus Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von immerhin 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Anteil an Frucht immerhin 15 Prozent.
Milch oder Milchbestandteile werden in verwendet.
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Laut der Leitsätze für Eis und Speiseeishalberzeugnisse ist Speiseeis:
eine zwecks einen Gefrierprozeß bei der Erzeugung in einen festen oder pastenartigen Zustand, z.B. Softeis, gebrachte Zubereitung, die gefroren in den Koitus gebracht wird und dazu konkret ist, in diesem Beschaffenheit verzehrt zu werden; im aufgetauten Zustand verliert Speiseeis seine Form und verändert sein bisheriges Gefüge.
Speiseeis wird namentlich hergestellt bube Applikation von Milch, Milcherzeugnissen, Ei, Zuckerarten, Honig, Trinkwasser, Früchten, Butter, Pflanzenfetten, Aromen und färbenden Lebensmitteln. Abhängig von der jeweiligen Speiseeissorte und dem Geschmacksrichtung werden auch sonstige Bestandteile verwendet.
Nach der deutschen Gesetzgebung werden 9 Speiseeissorten unterschieden:
Kremeis, Cremeeis, Eierkremeis, Eiercremeeis enthält wenigstens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Kuhmilch immerhin 270g Vollei oder 90g Eigelb. Es enthält kein zusätzliches Wasser.
In Fruchteis beträgt der Anteil an Frucht wenigstens 20 Prozent. Bei Fruchteis aus Zitrusfrüchten, anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von wenigstens 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Beitrag an Frucht mindestens 10 Prozent.
Rahmeis, Sahneeis, Fürst Pückler Eis enthält mindestens 18 Prozent Milchfett aus der bei der Erzeugung verwendeten Rahm (Rahm).
Milcheis enthält immerhin 70 Prozent Milch.
Eiskrem, Eiscreme enthält mindestens 10 Prozentzahl der Kuhmilch entstammendes Fett.
Fruchteiskrem, Fruchteiscreme enthält mindestens 8 Prozent der Kuhmilch entstammendes Fett und einen merklich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
Einfacheiskrem, Einfacheiscreme enthält wenigstens 3 Prozentzahl der Kuhmilch entstammendes Fett.
Eis mit Pflanzenfett enthält wenigstens 3 Prozent pflanzliches Fett und bei bedarf einen merklich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
In (Frucht)-Sorbet beträgt der Anteil an Frucht mindestens 25 Prozent.
Bei Sorbets aus Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von immerhin 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Anteil an Frucht immerhin 15 Prozent.
Milch oder Milchbestandteile werden in verwendet.
(Quelle: Leitsätze für Eis und Speiseeishalberzeugnisse)
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