Nach der Novel Food Erlass der EU (eigentlich "Verordnung über neuartige Nahrungsmittel und neuartige Lebensmittelzutaten"), die seit Frühjahr 1997 gilt, muss jedes Unternehmen, das ein neues Nahrungsmittel bzw. einen neuen Zusatz auf den Markt bringen möchte, diese Streben zunächst der für Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörde seines Landes unterbreiten. Eine solche Behörde gibt es in jedem EU-Land. Die Ergebnisse diese Analyse werden auch den Behörden der anderen Länder auf grund Akzeptierung oder RüCkweisung zugänglich gemacht.
Falls das Lebensmittel von den anderen Ländern abgelehnt wird, wird der Fall dem SCF (Scientific Committee on Food) unterbreitet, das von der Europäischen Ausschuss eingerichtet wurde und das höchste EU-Gremium für Lebensmittelsicherheit ist. Diese Diskussionsrunde unabhängiger Experten untersucht alle mit der Gesundheit der Konsument und der Lebensmittelsicherheit zusammenhängenden Befragen und wissbegierig sich speziell für Befragen der Toxikologie und Körperpflege bei der Lebensmittelproduktion. Jene große Menge unabhängiger Behörden bei der Prüfung von Lebensmitteln soll die größtmögliche Sicherheit der Abnehmer in punkto neuer Nahrung bieten.
Die Novel Food Erlass ist laut der EU anzuwenden auf:
"...das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten
in der Gemeinschaft, die in jene bisherig noch nicht in nennenswertem Umfang für
den menschlichen Aufnahme verwendet wurden und die bube nachstehende Gruppen von
Erzeugnissen fallen:
a) Esswaren und Lebensmittelzutaten, die erblich veränderte Organismen
im Sinne der Verordnung 90/220/EWG umfassen oder aus solchen bestehen;
b) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus erblich veränderten Organismen
hergestellt wurden, solche nur in enthalten;
c) Essen und Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer
Molekularstruktur;
d) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder
Algen existenz oder aus diesen verwaist worden sind;
e) Viktualien und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen leben oder aus Pflanzen
abgeschieden worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer
Essen oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs-
oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche
Viktualien gelten können;
f) Nahrung und Lebensmittelzutaten, bei deren Anfertigung ein non übliches
Arbeitsgang angewandt worden ist und bei denen jene Operation eine bedeutende
Veränderung ihrer Kombination oder der Gebilde der Viktualien oder
der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, was sich auf ihren Nährwert, ihren Metabolismus
oder auf die Anzahl unerwünschter Stoffe im Lebensmittel auswirkt."
(Quelle: Verordnung
(EG) Nr. 258/97 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 27. Jänner Sterr 1997
ueber neuartige Nahrung und neuartige Lebensmittelzutaten
Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1997 S. 0001 - 0006)
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Nach der Novel Food Erlass der EU (eigentlich "Verordnung über neuartige Nahrungsmittel und neuartige Lebensmittelzutaten"), die seit Frühjahr 1997 gilt, muss jedes Unternehmen, das ein neues Nahrungsmittel bzw. einen neuen Zusatz auf den Markt bringen möchte, diese Streben zunächst der für Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörde seines Landes unterbreiten. Eine solche Behörde gibt es in jedem EU-Land. Die Ergebnisse diese Analyse werden auch den Behörden der anderen Länder auf grund Akzeptierung oder RüCkweisung zugänglich gemacht.
Falls das Lebensmittel von den anderen Ländern abgelehnt wird, wird der Fall dem SCF (Scientific Committee on Food) unterbreitet, das von der Europäischen Ausschuss eingerichtet wurde und das höchste EU-Gremium für Lebensmittelsicherheit ist. Diese Diskussionsrunde unabhängiger Experten untersucht alle mit der Gesundheit der Konsument und der Lebensmittelsicherheit zusammenhängenden Befragen und wissbegierig sich speziell für Befragen der Toxikologie und Körperpflege bei der Lebensmittelproduktion. Jene große Menge unabhängiger Behörden bei der Prüfung von Lebensmitteln soll die größtmögliche Sicherheit der Abnehmer in punkto neuer Nahrung bieten.
Die Novel Food Erlass ist laut der EU anzuwenden auf:
"...das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten
in der Gemeinschaft, die in jene bisherig noch nicht in nennenswertem Umfang für
den menschlichen Aufnahme verwendet wurden und die bube nachstehende Gruppen von
Erzeugnissen fallen:
a) Esswaren und Lebensmittelzutaten, die erblich veränderte Organismen
im Sinne der Verordnung 90/220/EWG umfassen oder aus solchen bestehen;
b) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus erblich veränderten Organismen
hergestellt wurden, solche nur in enthalten;
c) Essen und Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer
Molekularstruktur;
d) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder
Algen existenz oder aus diesen verwaist worden sind;
e) Viktualien und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen leben oder aus Pflanzen
abgeschieden worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer
Essen oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs-
oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche
Viktualien gelten können;
f) Nahrung und Lebensmittelzutaten, bei deren Anfertigung ein non übliches
Arbeitsgang angewandt worden ist und bei denen jene Operation eine bedeutende
Veränderung ihrer Kombination oder der Gebilde der Viktualien oder
der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, was sich auf ihren Nährwert, ihren Metabolismus
oder auf die Anzahl unerwünschter Stoffe im Lebensmittel auswirkt."
(Quelle: Verordnung
(EG) Nr. 258/97 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 27. Jänner Sterr 1997
ueber neuartige Nahrung und neuartige Lebensmittelzutaten
Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1997 S. 0001 - 0006)
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